Fördermittel

Das richtige Förderkonzept führt zum Ziel

Der Bund hat mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bisher getrennte Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vereinfacht und zusammengelegt.

Lassen Sie sich von uns kompetent beraten, wir vermitteln Ihnen auch einen Energieberater, dessen Kosten ebenfalls förderfähig sind. So können Sie sich für die richtige Förderung entscheiden und haben die Sicherheit, dass Ihre Zuschüsse oder Kredite bewilligt werden.

Ziel Ihres Projektes

Definieren Sie die Ziele Ihres Renovierungsprojektes. Wollen Sie Energie sparen? Den Schallschutz oder Einbruchschutz erhöhen? Oder möchten Sie Ihr Haus barrierefrei bzw. altersgerecht umbauen und ausstatten? Für alles gibt es lohnende Förderungen bzw. Steuererleichterungen.

Kombinierbarkeit

Manche Förderprogramme sind nicht kombinierbar, bei anderen hingegen besteht die Möglichkeit. Daher ist es wichtig im Vorfeld zu prüfen, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten.

Antragszeitpunkt

Bei den meisten Förderungen von KfW und BAFA ist es wichtig, dass Kredite oder Zuschüsse vor dem Projektstart bzw. der Bau- oder Renovierungsmaßnahme gestellt werden. Bei Steuervergünstigungen braucht das nicht berücksichtigt werden – sie werden im Nachhinein bei der Steuererklärung beantragt.

Antragsstellung

Die Fördermaßnahmen der KfW und BAFA existieren bundesweit. Hier ist zu beachten, dass Anträge auf Förderkredite über die Hausbank erfolgen müssen. Darüber hinaus stehen Förderprogramme der einzelnen Bundesländer zur Verfügung.

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Welche Förderung Sie wofür erhalten

  • Energiesparen

  • Einbruchschutz

  • Schalldämmung

  • Altersgerechter Umbau / Barrierefreies Wohnen

Energiesparen

Für energieeffizientes Sanieren können Sie eine ganze Reihe von Zuschüssen und vergünstigten Krediten im Rahmen der Bundesförderung BEG von der KfW und BAFA erhalten. Sie sollten sich unbedingt vor Start Ihres Projektes über die Fördermöglichkeiten im Internet, bei Ihrem Energieberater oder Ihrem Fenster-Profi informieren.

Einbruchschutz

Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ werden auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert. Informieren Sie sich unter „www.kfw.de“ über die neuesten Förder- und Zuschussprogramme, da hier immer wieder Anpassungen und Änderungen vorgenommen werden.

Schalldämmung

Der Schutz vor Verkehrslärm ist staatlich durch das Bundes- Immissionsschutzgesetz geregelt. Deshalb erstatten einige Baulastträger (Bund, Land, Kreis oder Stadt) bis zu 75 % der Kosten der passiven Schallschutzmaßnahmen wie z.B. für Schallschutz-Fenster an verkehrsreichen Straßen.

Altersgerechter Umbau / Barrierefreies Wohnen

Zum Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort stehen Ihnen sowohl Investitionszuschüsse als auch Förderkredite der KfW zur Verfügung.