Beim Bau neuer Verkehrswege oder bei wesentlichen Änderungen bestehender Straßen erstatten einige Baulastträger (Bund, Land, Kreis oder Stadt) bis zu 75% der Kosten der passiven Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster).
Wer plant, neue Schallschutzfenster einbauen zu lassen, sollte direkt prüfen, ob auch eine energetische Renovierung Sinn macht. Denn sowohl Schallschutz- als auch Energiesparmaßnahmen werden öffentlich gefördert. Wichtig ist dabei die frühzeitige Beantragung der Fördermittel (je nach Art der Förderung vor Baubeginn).
Förderungen für Schallschutz an Verkehrswegen
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den Schutz vor Verkehrslärm. Einige Baulastträger (Bund, Land, Kreis oder Stadt) erstatten daher bis zu 75 Prozent der Investitionen in passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster). Diese Ansprüche können beim Bau neuer Straßen oder Änderungen geltend gemacht werden. Zuständig sind die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer beziehungsweise die Niederlassungen des Landesbetriebes für Straßenbau.
Förderungen für die Altbaurenovierung
Bund, Länder und Gemeinden stellen über öffentliche Institutionen Fördermittel für die Altbaurenovierung bereit. Je nach Förderprogramm können das zinsgünstige Kredite sein oder feste Zuschüsse zu den Investitionskosten. Da die Förderrichtlinien für die einzelnen Bundesländer verschieden sind, sollte man sich von einem Fachmann beraten lassen oder im Internet informieren. Qualifizierte Ansprechpartner sind Fensterbaufachbetriebe sowie Sparkassen und Banken, die z.T. die Förderungen beantragen müssen.
Förderung von Schallschutzmaßnahmen an Schienenwegen
Für Schienenverkehrslärm liegt in Deutschland grundsätzlich keine einheitliche Regelung vor. Lärmvorsorge wird aber bei Neubau und Ausbau von Bahnstrecken berücksichtigt. Die Berechnung der erforderlichen Schalldämmung der Außenwände und Fenster erfolgt nach der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 24.BImSchV.
Ansprechpartner bei Lärmproblemen
Ansprechpartner sind immer die jeweilige Betreiber wie Verkehrsgesellschaften der Bahn oder Straßenbahn. Die Außenstelle des Eisenbahnbundsamtes ist zuständig für die öffentlichen Schienenwege.